Langwaffendisziplin
Ordonnanzwaffe GK L – 4
1. Waffen
Zugelassen sind Repetierwaffen mit einer Magazinkapazität von mind.
5 Patronen die bis zum 31.12.1963 als Ordonanzgewehre eingeführt waren.
Nicht zugelassen sind speziell für militärsportliche Zwecke eingeführte oder verbesserte Dienstgewehre bzw. Scharfschützengewehre nach Abnahme des Ziehfernrohres.
Der Nachweis der Originaltreue obliegt dem Schützen.
2. Kaliber
Zentralfeuerpatronen im Kaliber 5,45 x 39 bis 8mm
3. Abzugswiderstand
Im Moment der Auslösung mind. 1500 g Ausgenommen ist der
Schmidt – Rubin K 31 der herstellungsbedingt ein Abzugsgewicht von
1300 g aufweist.
4. Visierung
Die Visierung muss dem Original entsprechen. Zugelassen sind Visierungen bestehend aus zwei Zielmittel ohne Linse. Wasserwaage und Ziehkreuz sind nicht gestattet.
5. Anschlagsart
Liegend oder sitzend aufgelegt auf Sandsack oder Zweibein. Die Verwendung des serienmäßigen Trageriemens ist zulässig.
Scheibenentfernung 50 mtr. Reduzierte Scheibe.
6. Schusszahl
Beliebig viele Probeschüsse
15 Wertungsschüsse auf eine Scheibe
7. Schusszeit
Probeschüsse 5 Minuten
Wertungsschüsse bis zu 15 Minuten
8. Anzeige
Die Beobachtung aller Schüsse mit einem Fernglas ist statthaft.
Eine Trefferansage durch Hilfspersonen ist unzulässig.
Die Trefferaufnahme erfolgt nach der Probe – und nach den Wertungsschüssen.