KYFFHÄUSERBUND e. V.

Bundesschießwart

 

 

 

Rolf Keller · Jägersfeld 5 · 46569 Hünxe                                                                                             E-Mail-kyffi.lv@t-online.de

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                                                                                                                           Datum  09.02.2009

 

An alle LSW

des Kyffhäuserbundes

Betr.: Kartuschen von CO 2 und Pressluftgewehren

Liebe Kameraden,

in der Vergangenheit sind einige Unfälle durch Luftgewehre entstanden, die durch CO 2 oder Pressluft angetrieben wurden.

Aus diesem Grunde wird eine neue Verordnung zum tragen kommen, was auch im Jahre 2010 in unserer Sportordnung verankert wird.

In Zukunft müssen bei allen Vergleichsschießen die Kartuschen von Luftgewehren und Luftpistolen überprüft werden, ob auf der Kartusche ein Verfallsdatum vorhanden ist.

Kartuschen dürfen nicht älter als 10 Jahre sein.

Sind diese Kartuschen älter als 10 Jahre so kann der Schütze an Vergleichsschießen nicht teilnehmen.

Der Schütze muss unverzüglich die Kartuschen des Gewehrherstellers zurück senden, so dass diese Kartuschen vom Hersteller überprüft und genehmigt werden.

Für die Richtigkeit des Verfallsdatums ist ganz alleine der Waffenbesitzer verantwortlich, sollte mal eine Waffe an der Kontrolle vorbei geschmuggelt werden, haftet alleine der Waffenbesitzer.

Bitte meine lieben Kam. unterrichtet innerhalb euers LV`s alle Schießwarte von dieser Änderung bei Überprüfung von LG und LP.

 

                                                       

Mit kameradschaftlichem Gruß

                  Rolf Keller